Erbrecht – Beratung in Reutte

Dr. Pichler verfasst Testamente und sonstige letztwillige Anordnungen welcher Art auch immer. Auch wird die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen auf schriftlichem Weg beim zuständigen Bezirksgericht vorgenommen. Im Rahmen solcher Abhandlungen können auch Erbteilungsübereinkommen und Pflichtteilsvereinbarungen getroffen werden. Voraussetzung ist, dass alle gesetzlichen oder testamentarischen Erben die Kanzlei bevollmächtigen.
Selbstverständlich steht Dr. Pichler auch für streitige Fälle aus dem Gebiet des Erbrechtes stets zur Verfügung.

Testament und Erbrecht – Ihre Wünsche rechtlich abgesichert.


Im Falle eines Trauerfalls sollte idealerweise ein klar verständliches Testament vorliegen, das alle relevanten rechtlichen Pflichtteile berücksichtigt. Dadurch können langwierige und belastende Streitigkeiten vermieden werden.

Als Ihr Rechtsanwalt in Reutte stehe ich Ihnen beratend zur Seite, wenn es um die Erstellung Ihres Testaments geht. Ich helfe Ihnen, Ihre Wünsche in rechtlich präzise und unmissverständliche Worte zu fassen. Auf Wunsch kann das Testament in meiner Praxis sicher hinterlegt werden.

Erbteilungsübereinkommen und
Erbrechtsstreitigkeiten


Wenn kein Testament vorliegt oder dieses in Teilen nicht rechtsgültig ist, kann es für die Hinterbliebenen erforderlich werden, das Erbe untereinander aufzuteilen.

Als Ihr Rechtsanwalt in Reutte unterstütze ich Sie bei der Erstellung von Erbteilungsübereinkommen und stehe Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite, um Erbstreitigkeiten zu lösen. Sie können auf meine umfassende Beratung und Vertretung zählen, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Rufen Sie uns an oder erreichen Sie uns bequem online. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise in Erbrecht jederzeit zur Verfügung und beraten Sie gerne.